Negotiorum gestio (lat.), Geschäftsführung ohne Auftrag und ohne amtliche Verpflichtung. Derjenige, welcher auf solche Weise die Geschäfte eines andern, insbesondere eines Abwesenden, führt, wird Geschäftsführer (negotii gestor) und derjenige, dessen Geschäfte er besorgt; Geschäftsherr (negotii dominus) genannt. Die Obligation, welche dadur... Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html